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ARBEITNEHMER-SPARZULAGE
/ WOHNUNGSBAUPRÄMIE
Bausparen wird vom Staat
gleich zweimal
gefördert. Für Ihre Sparbeiträge können Sie
unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer-Sparzulage bzw.
Wohnungsbauprämie bekommen.
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Arbeitnehmer-Sparzulage
Im Rahmen eines
Manteltarifvertrages oder einer
Betriebsvereinbarung
erhalten Sie von
Ihrem Arbeitgeber bis zu 40,- EUR Vermögenswirksame Leistungen
(VL).
Wenn Sie Ihre VL vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen
lassen, können Sie 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Voraussetzungen:
Als
Alleinstehender beträgt ihr
zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal
17.900 EUR
Bei Verheirateten darf das zu versteuernde
Jahreseinkommen maximal 35.800 EUR betragen.
Die Zahlen um Überblick
| Familienstand |
Jährlicher
Förderhöchstbetrag |
Monatlicher
Förderhöchstbetrag |
Jährliche
Förderung |
| Alleinstehend |
470,00 EUR
|
39,17 EUR
|
43,00 EUR
|
| Verheiratet |
940,00 EUR
|
78,33 EUR
|
85,00 EUR
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Wohnungsbauprämie
Für die eigenen Sparleistungen auf Ihrem Bausparkonto können
Sie 8,8 % Wohnungsbauprämie bekommen. (Bitte beachten Sie hierzu die Änderungen seit dem 01.01.2009)
Voraussetzungen:
Sie sind oder werden im ersten Sparjahr mindestens 16
Jahre alt.
Als Alleinstehender beträgt ihr zu versteuerndes
Jahreseinkommen maximal 25.600 EUR.
Bei Verheirateten darf das zu versteuernde
Jahreseinkommen bei maximal 51.200 EUR
liegen.
Die Zahlen um Überblick
| Familienstand |
Jährlicher
Förderhöchstbetrag |
Monatlicher
Förderhöchstbetrag |
Jährliche
Förderung |
| Alleinstehend |
512,00 EUR
|
42,66 EUR
|
45,06 EUR
|
| Verheiratet |
1.024,00 EUR
|
85,33 EUR
|
90,11 EUR
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Wohnungsbau-Prämie: Das ist neu seit dem 1.1.2009
Für Bausparverträge, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen werden, gilt: Die Wohnungsbau-Prämie1
wird nur gewährt, wenn der Bausparvertrag später für
eine wohnwirtschaftliche Maßnahme eingesetzt wird, wie
beispielsweise Bau/Kauf oder Modernisierung/Umbau einer Immobilie.
Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden,
gilt diese Zweckbindung lediglich innerhalb einer siebenjährigen
Bindungsfrist2.
Prämie: Alt & Neu
Alt: Sieben Jahre Bindungsfrist
Sie haben Ihren
Bausparvertrag bis zum 31.12.2008 abgeschlossen? Dann können Sie
über Ihr Bausparguthaben und die gewährte
Wohnungsbau-Prämie nach Ablauf einer siebenjährigen
Bindungsfrist frei verfügen, wenn sich Ihre ursprüngliche
Absicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung geändert hat2.
Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung
Für alle
Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, ist die
Prämienbegünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche
Verwendung gebunden. Sollte das prämiengeförderte
Bausparguthaben nicht für z. B. den Bau, den Kauf oder die
Modernisierung/den Umbau einer Wohnimmobilie sondern für andere
Zwecke genutzt werden, muss die erhaltene Prämie
zurückgezahlt werden.
Ausnahmeregelung für junge Leute unter 25 Jahre
Eine Ausnahme von der
dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau-Prämie gilt für
junge Leute unter 25. Für sie bleibt es auch ab 2009 im
Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf
der siebenjährigen Bindungsfrist.
Prämienhöhe und Einkommensgrenzen
Hier gibt es keine Änderungen.
1Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
2Voraussetzung: Bis 31.12.2008 wurde mindestens eine Sparrate in Höhe des Regelsparbeitrages geleistet.
zurück
Hinweis: Vermögenswirksame
Leistungen, für die aufgrund der Überschreitung der
Einkommensgrenzen
keine Sparzulagen gewährt werden, sind
wohnungsbauprämienberechtigt,
sofern die hierfür geltenden Einkommensgrenzen nicht
überschritten
werden. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen von zwei
Arbeitnehmern
sowie der zweifachen Sparzulage auf einem gemeinschaftlichen
Bausparkonto ist nur bei Eheleuten möglich.
Quelle: Aachener
Bausparkasse
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