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ARBEITNEHMER-SPARZULAGE / WOHNUNGSBAUPRÄMIE

Bausparen wird vom Staat gleich zweimal gefördert. Für Ihre Sparbeiträge können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer-Sparzulage bzw. Wohnungsbauprämie bekommen.


Arbeitnehmer-Sparzulage

Im Rahmen eines Manteltarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 40,- EUR Vermögenswirksame Leistungen (VL). Wenn Sie Ihre VL vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen, können Sie 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.

Voraussetzungen:

  • Als Alleinstehender beträgt ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 17.900 EUR


  • Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 35.800 EUR betragen.


  • Die Zahlen um Überblick

    Familienstand
    Jährlicher
    Förderhöchstbetrag
    Monatlicher
    Förderhöchstbetrag
    Jährliche
    Förderung
    Alleinstehend
    470,00 EUR
    39,17 EUR
    43,00 EUR
    Verheiratet
    940,00 EUR
    78,33 EUR
    85,00 EUR


    Wohnungsbauprämie

    Für die eigenen Sparleistungen auf Ihrem Bausparkonto können Sie 8,8 % Wohnungsbauprämie bekommen. (Bitte beachten Sie hierzu die Änderungen seit dem 01.01.2009)

    Voraussetzungen:

  • Sie sind oder werden im ersten Sparjahr mindestens 16 Jahre alt.

  • Als Alleinstehender beträgt ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 25.600 EUR.

  • Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei maximal 51.200 EUR               liegen.


  • Die Zahlen um Überblick

    Familienstand
    Jährlicher
    Förderhöchstbetrag
    Monatlicher
    Förderhöchstbetrag
    Jährliche
    Förderung
    Alleinstehend
    512,00 EUR
    42,66 EUR
    45,06 EUR
    Verheiratet
    1.024,00 EUR
    85,33 EUR
    90,11 EUR


    Wohnungsbau-Prämie: Das ist neu seit dem 1.1.2009


    Für Bausparverträge, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen werden, gilt: Die Wohnungsbau-Prämie1 wird nur gewährt, wenn der Bausparvertrag später für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme eingesetzt wird, wie beispielsweise Bau/Kauf oder Modernisierung/Umbau einer Immobilie. Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden, gilt diese Zweckbindung lediglich innerhalb einer siebenjährigen Bindungsfrist2.

    Prämie: Alt & Neu


    Alt: Sieben Jahre Bindungsfrist
    Sie haben Ihren Bausparvertrag bis zum 31.12.2008 abgeschlossen? Dann können Sie über Ihr Bausparguthaben und die gewährte Wohnungsbau-Prämie nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei verfügen, wenn sich Ihre ursprüngliche Absicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung geändert hat2.

    Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung
    Für alle Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämienbegünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte das prämiengeförderte Bausparguthaben nicht für z. B. den Bau, den Kauf oder die Modernisierung/den Umbau einer Wohnimmobilie sondern für andere Zwecke genutzt werden, muss die erhaltene Prämie zurückgezahlt werden.

    Ausnahmeregelung für junge Leute unter 25 Jahre
    Eine Ausnahme von der dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau-Prämie gilt für junge Leute unter 25. Für sie bleibt es auch ab 2009 im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist.

    Prämienhöhe und Einkommensgrenzen
    Hier gibt es keine Änderungen.


    1Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
    2Voraussetzung: Bis 31.12.2008 wurde mindestens eine Sparrate in Höhe des Regelsparbeitrages geleistet.

    zurück

    Hinweis: Vermögenswirksame Leistungen, für die aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenzen keine Sparzulagen gewährt werden, sind wohnungsbauprämienberechtigt, sofern die hierfür geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen von zwei Arbeitnehmern sowie der zweifachen Sparzulage auf einem gemeinschaftlichen Bausparkonto ist nur bei Eheleuten möglich.


    Quelle: Aachener Bausparkasse

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