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23.06.2008: Abgeltungssteuer

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Steuer, bei der erstmalig in Deutschland Zinsen, Dividenden und Kursgewinne besteuert werden.

Eingeführt werden soll die Abgeltungssteuer 2009 mit einem voraussichtlichen Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und – wenn abzuführen - Kirchensteuer auf alle oben genannten Ertragsarten.

Dabei wird der entsprechende Betrag von der depotführenden Bank oder der Investmentgesellschaft einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.

Mit der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer entfällt dann auch das seit 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren.

Bei dem bislang geltenden Halbeinkünfteverfahren sind nur 50% aller aus Kapitalanlagen erzielten Gewinne steuerlich zu berücksichtigen und auch nur dann, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate liegen.
Zielsetzung der Einführung der Abgeltungssteuer ist eine vollständige Erfassung und gleichmäßige Besteuerung aller Arten von Kapitalerträgen. Die vollständige Liste aller unter die Abgeltungssteuer fallenden Kapitalerträge umfasst:
  • Zinseinnahmen
  • Dividenden
  • Kursgewinne
  • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften

Besonders der letzte Punkt ist sowohl Anlegern als auch Verbraucher- und Aktionärsverbänden ein Dorn im Auge, denn bislang mussten Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Zertifikaten, Fonds oder anderen Wertpapieren nur dann besteuert werden, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate lagen.

 Ab 2009 werden dann auch solche Veräußerungsgeschäfte mit der geplanten Abgeltungssteuer belegt, bei denen zwischen An- und Verkauf mehr als 12 Monate liegen und bei denen bislang die erzielten Gewinne steuerfrei waren.

Besonders interessant für langfristig orientierte Anleger ist dabei die Tatsache, dass nach dem derzeitigen Stand die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nur für Wertpapiere und Anlagen gilt, die ab 2009 gekauft werden.

Bei allen Geld- und Kapitalanlagen, die bis Ende 2008 erworben werden, sind die erzielten Gewinne nach Ablauf der zur Zeit gültigen Spekulationsfrist von 12 Monaten auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei.

Als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer dienen die Bruttoerträge nach Abzug des Sparer-Pauschalbetrages aus Sparerfreibetrag und Werbekostenpauschale.

Um Anleger, deren persönlicher Steuersatz unterhalb der abgeführten 25% liegt, nicht zu benachteiligen, können diese zuviel einbehaltene Steuern im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Anleger und Sparer sollten ihre Kapitalanlagen unter dem Aspekt der Abgeltungssteuer spätestens bis Ende 2008 prüfen oder prüfen lassen und gegebenenfalls ihre Depots unter steuerlichen Gesichtspunkten optimieren, in dem zum Beispiel thesaurierende Fonds mit sehr langer Laufzeit ins Depot gelegt werden, da die daraus erzielten Kursgewinne bei einer Veräußerung nach mehr als 12 Monaten auch dann noch steuerfrei sind, so lange die entsprechenden Wertpapiere bis zum Ende 2008 gekauft wurden.
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