|
Im Download-Bereich
finden Sie hilfreiche Dokumente. Um sich diese anzusehen,
benötigen Sie den Adobe-Reader.
Dieses
Programm können
Sie sich kostenlos
hier herunterladen:

Die beste Einstellung für
die Bildschirmauflösung auf unserer Internetseite ist:
1024 x 768 Pixel
|

|
AKTUELLES
Hier erfahren Sie rund um die Uhr
Neuigkeiten aus der
Finanz-Welt .... |
23.06.2008: Abgeltungssteuer
Bei der Abgeltungssteuer handelt
es sich um eine Steuer, bei der erstmalig in Deutschland Zinsen,
Dividenden und Kursgewinne besteuert werden.
Eingeführt werden soll die Abgeltungssteuer 2009 mit einem
voraussichtlichen Steuersatz von 25% zuzüglich
Solidaritätszuschlag und – wenn abzuführen -
Kirchensteuer auf alle oben genannten Ertragsarten.
Dabei wird der entsprechende Betrag von der depotführenden Bank
oder der Investmentgesellschaft einbehalten und direkt ans Finanzamt
abgeführt.
Mit der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer entfällt
dann auch das seit 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren.
Bei dem bislang geltenden Halbeinkünfteverfahren sind nur 50%
aller aus Kapitalanlagen erzielten Gewinne steuerlich zu
berücksichtigen und auch nur dann, wenn zwischen An- und Verkauf
weniger als 12 Monate liegen.
Zielsetzung der Einführung der Abgeltungssteuer ist eine
vollständige Erfassung und gleichmäßige Besteuerung
aller Arten von Kapitalerträgen. Die vollständige Liste aller
unter die Abgeltungssteuer fallenden Kapitalerträge umfasst:
- Zinseinnahmen
- Dividenden
- Kursgewinne
- Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
Besonders der letzte Punkt ist sowohl Anlegern als auch Verbraucher-
und Aktionärsverbänden ein Dorn im Auge, denn bislang mussten
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Zertifikaten, Fonds oder anderen
Wertpapieren nur dann besteuert werden, wenn zwischen An- und Verkauf
weniger als 12 Monate lagen.
Ab 2009 werden dann auch solche
Veräußerungsgeschäfte mit der geplanten
Abgeltungssteuer belegt, bei denen zwischen An- und Verkauf mehr als 12
Monate liegen und bei denen bislang die erzielten Gewinne steuerfrei
waren.
Besonders interessant für langfristig orientierte Anleger ist
dabei die Tatsache, dass nach dem derzeitigen Stand die Besteuerung
privater Veräußerungsgeschäfte nur für Wertpapiere
und Anlagen gilt, die ab 2009 gekauft werden.
Bei allen Geld- und Kapitalanlagen,
die bis Ende 2008 erworben werden, sind die erzielten Gewinne nach
Ablauf der zur Zeit gültigen Spekulationsfrist von 12 Monaten auch
nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei.
Als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer
dienen die Bruttoerträge nach Abzug des Sparer-Pauschalbetrages
aus Sparerfreibetrag und Werbekostenpauschale.
Um Anleger, deren persönlicher Steuersatz unterhalb der
abgeführten 25% liegt, nicht zu benachteiligen, können diese
zuviel einbehaltene Steuern im Rahmen ihrer jährlichen
Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.
Anleger und Sparer sollten ihre Kapitalanlagen unter dem Aspekt der Abgeltungssteuer spätestens bis Ende 2008 prüfen oder prüfen lassen
und gegebenenfalls ihre Depots unter steuerlichen Gesichtspunkten
optimieren, in dem zum Beispiel thesaurierende Fonds mit sehr langer
Laufzeit ins Depot gelegt werden, da die daraus erzielten Kursgewinne
bei einer Veräußerung nach mehr als 12 Monaten auch dann
noch steuerfrei sind, so lange die entsprechenden Wertpapiere bis zum
Ende 2008 gekauft wurden.
|
|
|