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BETRIEBSHAFTPFLICHT
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet grundsätzlich
jeder Unternehmer für sämtliche Schäden, die durch
seinen Betrieb bzw. seine betriebliche Tätigkeit - also auch durch
seine Mitarbeiter - verursacht werden.
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Fehler
bei der täglichen Arbeit können Schäden verursachen,
deren Folgen niemand absehen kann. Ein solcher Schaden kann
schnell zur Bedrohung der eigenen Existenz führen, denn eine Begrenzung der Haftung nach oben hin gibt es nicht!
Vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche können Sie sich als Betriebsinhaber mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung
schützen. Sie nimmt Ihnen die Auseinandersetzung mit dem
Geschädigten ab und klärt Ansprüche, das heißt,
sie übernimmt gleichfalls eine Rechtsschutz-Funktion und wehrt
unberechtigte Forderungen gegen Sie ab
Im Leistungsumfang einer Betriebshaftpflicht können Sie meist beitragsfrei oder für einen geringen Mehrbertrag die Private Haftpflichtversicherung mit einschließen.
Bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften gibt es teilweise erhebliche Leistungs- und beitragsunterschiede - Wir
helfen Ihnen bei der Wahl des für Sie geeigneten Versicherers und
achten dabei selbstverständlich auf ein vernünftiges
Preis-Leistungsverhältnis.
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