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D & O - POLICE

Die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte. Immer weniger Manager sind aufgrund der gestiegenen Haftung bereit ihre Tätigkeit ohne eine D & O - Haftpflichtversicherung auszuüben.
 

Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte haften bei schuldhafter Pflichtverletzung unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Unternehmen oder Dritten.


Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) stammt aus der USA und ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich also um eine Versicherung zugunsten Dritter.


Vom Versicherungsschutz erfasst sind in der Regel alle Organe (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u. ä.) und leitenden Angestellten (Prokuristen u. ä.) einer Gesellschaft, die die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (Definition nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Aktiengesetzes, eine genauere Auslegung ist regelmäßig nur im Einzelfall möglich) zu erfüllen haben. Die Deckung besteht dabei bei Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis.


Beim Abschluss oder beim Wechsel einer D & O-Versicherung sind die Rückwärtsversicherung und die Nachhaftung wichtige Punkte, die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, i.d.R. der Kapitalgesellschaft, geklärt werden sollten.

Auch bestehende Verträge sollten regelmäßig überprüft werden um Änderungen im Unternehmen rechtzeitig zu erfassen und richtig abzusichern.


Hohe Haftungssummen sind Grund dafür, sich vor einer Inanspruchnahme für eine Pflichtverletzung zu schützen.


Eine gründliche Analyse und Beratung ist daher unerlässlich. Sprechen Sie mit uns





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