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D & O - POLICE
Die
Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer,
Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte. Immer weniger
Manager sind aufgrund der gestiegenen Haftung bereit ihre
Tätigkeit ohne eine D & O - Haftpflichtversicherung
auszuüben.
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Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte haften bei
schuldhafter Pflichtverletzung unbeschränkt mit ihrem gesamten
Privatvermögen gegenüber dem Unternehmen oder Dritten.
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung
genannt) stammt aus der USA und ist eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen
für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es
handelt sich also um eine Versicherung zugunsten Dritter.
Vom Versicherungsschutz
erfasst sind in der Regel alle Organe (Vorstand,
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u. ä.) und
leitenden Angestellten (Prokuristen u. ä.) einer Gesellschaft, die
die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters (Definition nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Aktiengesetzes, eine genauere
Auslegung ist regelmäßig nur im Einzelfall möglich) zu
erfüllen haben. Die Deckung
besteht dabei bei Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw.
wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- oder
Außenverhältnis.
Beim Abschluss oder beim
Wechsel einer D & O-Versicherung sind die
Rückwärtsversicherung und die Nachhaftung wichtige Punkte,
die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, i.d.R. der
Kapitalgesellschaft, geklärt werden sollten.
Auch bestehende Verträge sollten regelmäßig überprüft werden um Änderungen im Unternehmen rechtzeitig zu erfassen und richtig abzusichern.
Hohe Haftungssummen sind Grund dafür, sich vor einer Inanspruchnahme für eine Pflichtverletzung zu schützen.
Eine gründliche Analyse und Beratung ist daher unerlässlich. Sprechen Sie mit uns
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