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GESELLSCHAFTER - GESCHÄFTSFÜHRER
VERSORGUNG
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist besonders wichtig
damit Sie nicht jahrelang Beiträge zahlen und am Ende eine
böse Überraschung erleben ...
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Sie
sind Gesellschafter-Geschäftsführer,
Geschäftsführer, mitarbeitender Gesellschafter oder
mitarbeitender Familienangehöriger? Sie zahlen jeden Monat Ihre
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung- und
Arbeitslosenversicherung?
Dann sollten Sie jetzt so schnell wie möglich prüfen ob Sie sozialversicherungspflichtig sind.
(In der Regel prüfen die Sozialversicherungsträger erst wenn ein Antrag auf Leistung gestellt wird.)
Im wesentlichen wird
überprüft ob bei Ihnen die Unternehmereigenschaften
überwiegen oder der Charakter eines Arbeitnehmers.
Nutzen Sie unseren
Vorab-Check. Wenn Sie bereits eine Frage mit "ja" beantworten
können sind Sie voraussichtlich nicht sozialversicherungspflichtig:
Geschäftsführer
■ Sie besitzen alleinige bedeutende Branchen- und Marktkenntnisse?
■ Sie sind auf grund räumlicher Trennung der einzige Entscheidungsträger vor Ort?
Gesellschafter-Geschäftsführer
■ Sie können Ihr Unternehmen nach außen rechtswirksam vertreten?
■ Sie können über Ort, Umfang und Dauer der Arbeitsleistung im Wesentlichen frei entscheiden?
Mitarbeitender Gesellschafter
■ Sie
haben als Gläubiger des Unternehmens ein erhebliches Risiko auf
sich genommen (z.B. durch Darlehen o. Bürgschaften)
■ Sie sind alleinvertertretungsberechtigt oder vom Selbstkontrahierungsverbot nach
§181 BGB befreit?
Mitarbeitende Familienangehörige
■
Sie sind am Betriebsgebäude, am Betriebsgrundstück, an
Anlagevermögen oder an Maschinen oder technischen Anlagen
beteiligt?
■ Die familienhafte Rücksichtnahme steht im Vordergrund und Sie sind nicht an die Weisungen des Betriebsinhaber gebunden?
Falls
Sozialversicherungsfreiheit vorliegt, sollten Sie mit uns sprechen. Wir
stellen Ihnen die wichtigsten Absicherungen für die Alters- und
Hinterbliebenenversorgung, sowie für
Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen.
Sie können die
eingesparten Sozialversicherungsbeiträge nutzen und
zusätzlich Ihr Bruttogehalt um den ersparten Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung anheben. Dieser Teil kann dann beispielsweise in
eine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.
Welche Lösungen
für Sie sinnvoll sind, sollte natürlich in einem
persönlichen Gespräch geprüft werden.
Selbst
wenn sozialversicherungspflicht besteht und regelmäßige
Höchstbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden,
sollten Sie bedenken, dass sich für Jahreseinkommen ab ca. 80.000
EUR Versorgungslücken in Höhe von rund 45% und mehr des
letzten Bruttoeinkommens ergeben - Tendenz steigend.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen bei diesen wichtigen Fragen gerne.
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