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Geschaeftsmann
GESELLSCHAFTER - GESCHÄFTSFÜHRER
VERSORGUNG

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist besonders wichtig damit Sie nicht jahrelang Beiträge zahlen und am Ende eine böse Überraschung erleben ...
 

Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer, Geschäftsführer, mitarbeitender Gesellschafter oder mitarbeitender Familienangehöriger? Sie zahlen jeden Monat Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung- und Arbeitslosenversicherung?

Dann sollten Sie jetzt so schnell wie möglich prüfen ob Sie sozialversicherungspflichtig sind.
(In der Regel prüfen die Sozialversicherungsträger erst wenn ein Antrag auf Leistung gestellt wird.)

Im wesentlichen wird überprüft ob bei Ihnen die Unternehmereigenschaften überwiegen oder der Charakter eines Arbeitnehmers.

Nutzen Sie unseren Vorab-Check. Wenn Sie bereits eine Frage mit "ja" beantworten können sind Sie voraussichtlich nicht sozialversicherungspflichtig:


Geschäftsführer
 Sie besitzen alleinige bedeutende Branchen- und Marktkenntnisse?
 Sie sind auf grund räumlicher Trennung der einzige Entscheidungsträger vor Ort?

Gesellschafter-Geschäftsführer
 Sie können Ihr Unternehmen nach außen rechtswirksam vertreten?
 Sie können über Ort, Umfang und Dauer der Arbeitsleistung im Wesentlichen frei entscheiden?

Mitarbeitender Gesellschafter
 Sie haben als Gläubiger des Unternehmens ein erhebliches Risiko auf sich genommen (z.B. durch Darlehen o. Bürgschaften)
 Sie sind alleinvertertretungsberechtigt oder vom Selbstkontrahierungsverbot nach
§181 BGB befreit?


Mitarbeitende Familienangehörige
Sie sind am Betriebsgebäude, am Betriebsgrundstück, an Anlagevermögen oder an Maschinen oder technischen Anlagen beteiligt?
Die familienhafte Rücksichtnahme steht im Vordergrund und Sie sind nicht an die Weisungen des Betriebsinhaber gebunden?

Falls Sozialversicherungsfreiheit vorliegt, sollten Sie mit uns sprechen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Absicherungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sowie für Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen.

Sie können die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge nutzen und zusätzlich Ihr Bruttogehalt um den ersparten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung anheben. Dieser Teil kann dann beispielsweise in eine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.

Welche Lösungen für Sie sinnvoll sind, sollte natürlich in einem persönlichen Gespräch geprüft werden.

Selbst wenn sozialversicherungspflicht besteht und regelmäßige Höchstbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden, sollten Sie bedenken, dass sich für Jahreseinkommen ab ca. 80.000 EUR Versorgungslücken in Höhe von rund 45% und mehr des letzten Bruttoeinkommens ergeben - Tendenz steigend.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen bei diesen wichtigen Fragen gerne.

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