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HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus
den gesetzlichen Bestimmungen ergebene Verpflichtung, einen Schaden zu
ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.
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Grundlage
der Verschuldungshaftung
ist § 823 Absatz 1 BGB, mit folgendem Wortlaut:
"Wer
vorsätzlich
oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet."
Der Schädiger haftet mit seinem gesamten
Vermögen, z.B. mit
Haus und Grundbesitz oder Einrichtungsgegenständen. Reichen diese
Vermögenswerte nicht aus, wird auch auf künftigen Verdienst,
eine spätere Erbschaft usw. zurückgegriffen.
Die Haftpflicht
übernimmt, was Sie - eventuell beraten durch einen von
Ihnen beauftragten Anwalt - sonst selbst tun müßten,
nämlich
- die
Prüfung der
Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum
Schadenersatz besteht;
- die
Wiedergutmachung des
Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
- die Abwehr
von
begründeten Schadenersatzansprüchen. Kommt es darüber
zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller,
führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die
Kosten. (Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung
Rechtsschutz.)
Haftpflichtrisiken
gibt es in
allen privaten und
betrieblichen Bereichen und wird damit von jedem benötigt.
Für den Privatkunden kommen eine Reihe von
Haftpflichtversicherungen in Frage:
1.
Privathaftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz deckt im Prinzip alle gängigen Gefahren
des täglichen Lebens ab.
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen Sie sich und
Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer schadenstiftenden
Handlung im privaten Bereich - also dort, wo praktisch jederzeit etwas
passieren kann, für das Sie oder die Mitversicherten haften
müssen. Und dabei kann es durchaus um beträchtliche Summen
gehen.
Bei uns bekommen Sie Sicherheit maßgeschneidert: vom BASIS- bis
zum umfassenden EXKLUSIV-Schutz - ohne große Rechnerei.
2.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung wird für diejenigen Tiere
benötigt, die nicht unter den Versicherungsschutz der
Privathaftpflichtversicherung fallen. Dazu zählen insbesondere
Hunde und Pferde.
Die Tierhalter-Haftpflicht ist eine Gefährungshaftung, das
bedeutet dass der Halter auch ohne verschulden für Schäden,
die durch das Tier verursacht werden, ersatzpflichtig ist.
Das kann teuer werden, preiswert dagegen bieten wir Ihnen
Versicherungsschutz an.
3.
Jagd-Haftpflichtversicherung
Jeder Jäger ist nach dem Bundesjagdgesetz dazu verpflichtet, eine
Jagdhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Wir empfehlen jedem
Jäger, diesen Versicherungsschutz vor dem 1.4. - dem Beginn des
Jagdjahres - abzuschließen, damit die nötige Bescheinigung
rechtzeitig vorliegt. Die Jagd- Haftpflichtversicherung umfaßt
das Halten und Führen von zwei Jagdhunden.
Die Jagd-
Haftpflichtversicherung ist bei uns günstiger, als Sie vielleicht
glauben.
4.
Lehrerhaftpflicht
Als Lehrer sind Sie einem speziellen Berufs- Haftungsrisiko ausgesetzt.
Sie trifft eine Aufsichtspflicht bei Schulausflügen, Wandertagen,
Schullandheim- Aufenthalten, beim Sportunterricht und ähnlichen
Aktivitäten. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz in diesen und
weiteren Fällen vor den finanziellen Konsequenzen Ihrer speziellen
Haftung als Lehrer und auch als Privatperson.
5.
Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht
Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt
oder ein Einfamilienhaus vermietet, ist vielfältigen
Haftpflichtgefahren ausgesetzt. Hierzu gehören u. a. die Streu-
und Reinigungspflicht sowie die bauliche Instandhaltung (z. B.
Unebenheiten im Zuweg, schadhafte Treppengeländer). Verletzungen
von Passanten und Besuchern können da schnell teuer werden.
Preiswert ist dagegen unser Angebot für eine Haus- und
Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung, die gegen solche Ansprüche
schützt.
6.
Bauherrenhaftpflicht
Was viele nicht wissen: Sie tragen als Bauherr selbst dann ein
Haftpflichtrisiko, wenn ein Architekt plant und eine Bauunternehmung
sowie Bauhandwerker die Bauarbeiten ausführen. So trägt der
Bauherr das Risiko einer Haftung wegen Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht, Verletzung der Überwachungspflicht
sowie des Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.
Hiergegen schützt der Abschluß einer Bauherren-
Haftpflichtversicherung.
Sollte das von
Ihnen gewünschte Thema hier nicht aufgeführt
sein, dann schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail. Als
unabhängiger Versicherungsmakler können wir Ihnen sicherlich
auch in speziellen Fällen ein günstiges Angebot erstellen.
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