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Paragraphen
HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN

Unter Haftpflicht versteht man die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebene Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.
 

Grundlage der Verschuldungshaftung ist § 823 Absatz 1 BGB, mit folgendem Wortlaut:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Der Schädiger haftet mit seinem gesamten Vermögen, z.B. mit Haus und Grundbesitz oder Einrichtungsgegenständen. Reichen diese Vermögenswerte nicht aus, wird auch auf künftigen Verdienst, eine spätere Erbschaft usw. zurückgegriffen.

Die Haftpflicht übernimmt, was Sie - eventuell beraten durch einen von Ihnen beauftragten Anwalt - sonst selbst tun müßten, nämlich
  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
  • die Abwehr von begründeten Schadenersatzansprüchen. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. (Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.)
Haftpflichtrisiken gibt es in allen privaten und betrieblichen Bereichen und wird damit von jedem benötigt. Für den Privatkunden kommen eine Reihe von Haftpflichtversicherungen in Frage:

1. Privathaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz deckt im Prinzip alle gängigen Gefahren des täglichen Lebens ab.
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer schadenstiftenden Handlung im privaten Bereich - also dort, wo praktisch jederzeit etwas passieren kann, für das Sie oder die Mitversicherten haften müssen. Und dabei kann es durchaus um beträchtliche Summen gehen.

Bei uns bekommen Sie Sicherheit maßgeschneidert: vom BASIS- bis zum umfassenden EXKLUSIV-Schutz - ohne große Rechnerei.

2. Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung wird für diejenigen Tiere benötigt, die nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung fallen. Dazu zählen insbesondere Hunde und Pferde.
Die Tierhalter-Haftpflicht ist eine Gefährungshaftung, das bedeutet dass der Halter auch ohne verschulden für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, ersatzpflichtig ist.

Das kann teuer werden, preiswert dagegen bieten wir Ihnen Versicherungsschutz an.

3. Jagd-Haftpflichtversicherung

Jeder Jäger ist nach dem Bundesjagdgesetz dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Wir empfehlen jedem Jäger, diesen Versicherungsschutz vor dem 1.4. - dem Beginn des Jagdjahres - abzuschließen, damit die nötige Bescheinigung rechtzeitig vorliegt. Die Jagd- Haftpflichtversicherung umfaßt das Halten und Führen von zwei Jagdhunden.

Die Jagd- Haftpflichtversicherung ist bei uns günstiger, als Sie vielleicht glauben.

4. Lehrerhaftpflicht

Als Lehrer sind Sie einem speziellen Berufs- Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie trifft eine Aufsichtspflicht bei Schulausflügen, Wandertagen, Schullandheim- Aufenthalten, beim Sportunterricht und ähnlichen Aktivitäten. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz in diesen und weiteren Fällen vor den finanziellen Konsequenzen Ihrer speziellen Haftung als Lehrer und auch als Privatperson.

5. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet, ist vielfältigen Haftpflichtgefahren ausgesetzt. Hierzu gehören u. a. die Streu- und Reinigungspflicht sowie die bauliche Instandhaltung (z. B. Unebenheiten im Zuweg, schadhafte Treppengeländer). Verletzungen von Passanten und Besuchern können da schnell teuer werden.

Preiswert ist dagegen unser Angebot für eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung, die gegen solche Ansprüche schützt.

6. Bauherrenhaftpflicht

Was viele nicht wissen: Sie tragen als Bauherr selbst dann ein Haftpflichtrisiko, wenn ein Architekt plant und eine Bauunternehmung sowie Bauhandwerker die Bauarbeiten ausführen. So trägt der Bauherr das Risiko einer Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Verletzung der Überwachungspflicht sowie des Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.

Hiergegen schützt der Abschluß einer Bauherren- Haftpflichtversicherung.




Sollte das von Ihnen gewünschte Thema hier nicht aufgeführt sein, dann schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail. Als unabhängiger Versicherungsmakler können wir Ihnen sicherlich auch in speziellen Fällen ein günstiges Angebot erstellen.


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