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UNFALL - VERSICHERUNG
7 Millionen Unfälle passieren
pro Jahr in Deutschland.
Und die meisten davon (gut zwei Drittel)
ereignen sich in der
Freizeit oder im Haushalt ...
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... und damit außerhalb der gesetzlichen Unfall- Versicherung.
Nicht alles, was umgangssprachlich als Unfall bezeichnet wird, ist ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung.
Die Definition finden wir in § 1 III AUB. Danach liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein "plötzlich
von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet".
Die private Unfallversicherung kann grundsätzlich von jedermann von Geburt an abgeschlossen werden.
Das Herz der Unfallversicherung ist dabei die
Invaliditätsleistung. Das bedeutet, das eine dauernde
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit vorliegen muss.
Die Leistungen einer Unfallversicherung sind vielseitig, so können neben vereinbarten Geldleistungen bei Invalidität auch lebenslange monatliche Renten
und Absicherungen wie beispielsweise Krankenhaustagegeld,
Genesungsgeld, Übergangsleistung, kosmetische Operationen oder
für den Todesfall bei Unfall vereinbart werden.
Die
Unfallversicherung stellt deshalb eine der wichtigsten
Grundabsicherungen dar und sollte bereits so früh wie
möglich abgeschlossen werden.
Wird bei einer
Kfz.-Versicherung beispielsweise viel Geld für die
Vollkasko-Versicherung ausgegeben, sollte man stets bedenken, dass hier
der möglich Schaden sich maximal auf den Anschaffungswert
beschränkt.
Eine Unfallversicherung
kostet lediglich einen Bruchteil dessen und sichert die viel wertvollere
Arbeitskraft. (Ganz nebenbei, wer sitzt wohl hinter dem Steuer, wenn es
kracht ???)
Rechnen Sie doch einmal selbst (Beispiel):
Nettolohn 2.500,-- EUR x 12 Monat x 35 Jahre = 1.050.000,-- EUR
Über 1 Million kann Ihre Arbeitskraft wert sein !!!
Eine Unfallversicherung sichert die finanzielle Existenz von Ihnen und Ihrer Familie !!!
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