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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Nutzen Sie die vielseitigen gesetzlichen Förderungen
im Rahmen des Altersvermögensgesetzes.
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Die betriebliche Altersversorgung
ist eine der wichtigsten Versorgungssäulen. Durch das stetig
sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird
eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung
bedeutender denn je. Im Unternehmen ist die betriebliche
Altersversorgung zu einem Bestandteil eines modernen und
kostenbewussten Vergütungssystems geworden.
Die folgenden Durchführungswege
sind in Deutschland zur Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung
gesetzlich zugelassen. Welches Versorgungsmodell das Richtige ist,
hängt von den individuellen Gegebenheiten und Zielen des
Unternehmens ab. Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu finden und
mit geringem Verwaltungsaufwand zu installieren:
- Die Direktversicherung
- durch die Steuerlast und Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern
vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Die
Direktversicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des
Bruttolohns steuerfrei für die Altersversorgung zurückzulegen.
- Der Pensionsfonds
bietet ein Optimum an Flexibilität bei der Finanzierung einer
renditeorientierten Betriebsrente. Dem Mitarbeiter stehen die
Anlagechancen ausgewählter Kapitalmärkte offen.
- Die Unterstützungskasse
bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Gestaltung der
Leistungspläne. Mit fast unbegrenztem Dotierungsrahmen können
auch größere Versorgungslücken steuergünstig
geschlossen werden - und das ohne Verwaltungsaufwand der
Unterstützungskasse für den Arbeitgeber.
- Eine Pensionskasse
ist eine effektive und kostengünstige Form der betrieblichen
Altersversorgung. Als eigenständige Versorgungseinrichtung bietet
sie Unternehmen und Mitarbeitern die Möglichkeit mit großer
Flexibilität eine steuerbegünstigte Zusatzversorgung
aufzubauen..
- Eine Pensionszusage
eignet sich insbesondere zur Versorgung von Führungskräften
und Geschäftsführern. Die freie Gestaltung der Beiträge
und Leistungen ermöglichen eine Versogung auf hohem Niveau. Das
Besondere: Der steuerliche Effekt im Unternehmen trägt zur
Finanzierung der Leistungen bei.
- Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH
genießen eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und
Arbeitnehmer zugleich. Als solche können sie alle Vorteile der
betrieblichen Altersvorsorge nutzen und ihre Versorgung
steuerbegünstigt auf Firmenkosten finanzieren.
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