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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Nutzen Sie die vielseitigen gesetzlichen Förderungen
im Rahmen des Altersvermögensgesetzes.
 

Die betriebliche Altersversorgung ist eine der wichtigsten Versorgungssäulen. Durch das stetig sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung bedeutender denn je. Im Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung zu einem Bestandteil eines modernen und kostenbewussten Vergütungssystems geworden.

Die folgenden Durchführungswege sind in Deutschland zur Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung gesetzlich zugelassen. Welches Versorgungsmodell das Richtige ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten und Zielen des Unternehmens ab. Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu finden und mit geringem Verwaltungsaufwand zu installieren:

  • Die Direktversicherung - durch die Steuerlast und Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Die Direktversicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des Bruttolohns steuerfrei für die Altersversorgung zurückzulegen.
  • Der Pensionsfonds bietet ein Optimum an Flexibilität bei der Finanzierung einer renditeorientierten Betriebsrente. Dem Mitarbeiter stehen die Anlagechancen ausgewählter Kapitalmärkte offen.
  • Die Unterstützungskasse bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Gestaltung der Leistungspläne. Mit fast unbegrenztem Dotierungsrahmen können auch größere Versorgungslücken steuergünstig geschlossen werden - und das ohne Verwaltungsaufwand der Unterstützungskasse für den Arbeitgeber.
  • Eine Pensionskasse ist eine effektive und kostengünstige Form der betrieblichen Altersversorgung. Als eigenständige Versorgungseinrichtung bietet sie Unternehmen und Mitarbeitern die Möglichkeit mit großer Flexibilität eine steuerbegünstigte Zusatzversorgung aufzubauen..
  • Eine Pensionszusage eignet sich insbesondere zur Versorgung von Führungskräften und Geschäftsführern. Die freie Gestaltung der Beiträge und Leistungen ermöglichen eine Versogung auf hohem Niveau. Das Besondere: Der steuerliche Effekt im Unternehmen trägt zur Finanzierung der Leistungen bei.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH genießen eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Als solche können sie alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen und ihre Versorgung steuerbegünstigt auf Firmenkosten finanzieren.
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