Baufinanzierung und Rente: Das gilt es zu beachten

Baufinanzierung und die Rente? Was muss ich beachten?

Noch vor einigen Jahren wurden Kreditnehmer nur selten gefragt, ob sie die Raten im Rentenalter auch noch tragen können. Dies führte vermehrt dazu, dass einige Rentner später zwar eine Immobilie besaßen, die fast abgezahlt war, jedoch kaum noch finanzielle Möglichkeiten vorhanden waren, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Abhilfe schaffen heutzutage genaue Prüfungen der Kreditgeber im Bezug auf die langfristige Bedienbarkeit des Darlehens sowie die Berechnung des Ausfallrisikos, falls der Kreditnehmer vorzeitig verstirbt. Hinzu kommt, dass die zu erwartende Höhe der gesetzlichen und privaten Rente bei einer Finanzierung bis ins Rentenalter mit einbezogen werden. Voraussetzung für eine Finanzierung im Rentenalter ist also zunächst, dass die Finanzierungsrate auch nachweislich bedient werden kann.

 

Baufinanzierung und Immobilienkredite für Rentner

Im März 2016 wurde in Deutschland die “EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie” (WIKR oder Wokri) eingeführt. Diese besagt unter anderem, dass ein Darlehen spätestens innerhalb der statistischen Lebenserwartung getilgt werden muss. War dies nicht realistisch (z.B. da der Kreditnehmer an einer schweren Erkrankung litt oder die zu erwartende Rente zu gering war) durften Banken in Deutschland und auch private Kreditgeber Anträge auf Finanzierung ablehnen. Je höher das Darlehen, umso schwerer war die Bewilligung im hohen Alter. Doch auch zu Ihrem Vorteil brachte die WIKR Änderungen: Noch vor fast einem halben Jahrzehnt haben Banken bei der Vergabe von Krediten genau die Werthaltigkeit der Immobilie und deren Beleihung geprüft. Dies darf seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht mehr das ausschlaggebende Argument für eine Entscheidung sein.

Hinzu kommt, dass seit 2018 für Senioren die „Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung“ (ImmoKWPLV) gilt. Diese hebt den Punkt der WIKR auf, welcher besagte, dass ein Darlehen abgelehnt werden kann, sobald es nicht im Rahmen der statistischen Lebenserwartung zurückgezahlt werden kann. Durch die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung muss lediglich die langfristige Bedienbarkeit des Darlehens gewährleistet sein.

 

Wohnung oder Haus kaufen als Rentner

Auch als Rentner ist es Ihnen möglich, eine Finanzierung im Immobiliensektor zu tätigen. Doch Sie müssen wissen, dass Banken in Ihrem Fall die Einbringung eines höheren Eigenkapitalanteils erwarten als bei jüngeren Kunden. Einen Vorteil bietet Ihnen eine glaubhafte Nachfolgerregelung, in der dargelegt ist, was mit der Immobilie nach Ihrem Ableben geschieht. Wichtig ist für die Kreditnehmer, dass auch im Falle eines frühzeitigen Ablebens, die Immobile und somit auch alle offenen Verpflichtungen an einen Erben weitergegeben werden.

Sie wünschen Sich ein Haus oder eine Wohnung? Gerne unterstützen wir Sie bei dem Kreditantrag. Unser breites Netzwerk aus Banken und privaten Kreditgebern ermöglicht es uns, für Sie den optimalen Darlehensgeber zu finden.

 

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